Zur Person
Rechtsanwalt Lars Finke, LL.M., ist in drei Spezialgebieten tätig: Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.
Er ist Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Titel werden von der Rechtsanwaltskammer nach vorheriger Prüfung verliehen. Fachanwälte verfügen über besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, sie sind zu ständiger Fortbildung verpflichtet und müssen diese nachweisen.
Ein Schwerpunkt ist das Internationale Familienrecht, z. B. Scheidungsverfahren, bei denen die Ehegatten in verschiedenen Ländern leben, oft verbunden mit Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung (Sorgerecht, Kindesentführungen) sowie Unterhaltsberechnungen für EU-Staaten, die Schweiz und Liechtenstein.
Im Erbrecht steht die Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses im Mittelpunkt, im Arbeitsrecht die Beratung bei Kündigungen.
Lebenslauf
geboren in Bayern, aufgewachsen im Rheinland
- 1988-1995 Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, Hamburg und Tübingen, Schwerpunkt: Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsverfahren
- 1995-1997 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag: Mitarbeit an Gesetzentwürfen im Familien- und Erbrecht (Reform des Kindschaftsrechts, erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder, Ehewohnung, Gewaltschutz, eingetragene Lebenspartnerschaft - heute: "Ehe für alle").
- 1995-1997 Juristisches Referendariat am Landgericht Duisburg, Wahlstation: DGB Rechtsschutz (Arbeitsrecht)
- seit 1997 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
- 2006 Fachanwalt für Familienrecht
- 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2011 Master of Laws (LL.M.) (Masterarbeit: "Scheidung von den Schwiegereltern? - Rückforderungs- und Ausgleichsansprüche bei Scheitern der Ehe")
- 2012-2015 Erstgutachter im Masterstudiengang "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis" (Fernuniversität Hagen)
- 2022 Fachanwalt für Erbrecht